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Arbeiten in Deutschland: Für Ausländer gelten besondere Regeln

  • Von Elyas K.
  • Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024
  • Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

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Die deutsche Gesellschaft wird immer älter. Das wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus. Vor allem im Gesundheitswesen und den MINT-Bereichen, die Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik umfassen, fehlen laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz viele Arbeitskräfte .

Arbeiten in Deutschland: Als Ausländer aus einem Drittstaat benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Die Zuwanderung aus dem Ausland soll einer von vielen Bausteinen sein, um den Fach- sowie Arbeitskräftemangel in Deutschland zu mindern . Was müssen Zugewanderte über das Arbeiten in Deutschland wissen? Wir klären über die wichtigsten Punkte auf.

Kurz & knapp: Arbeiten in Deutschland

Nein, nicht jede Person darf in Deutschland arbeiten. Menschen, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu dürfen. Dazu gehört unter anderem ein Aufenthaltstitel, der eine Beschäftigung erlaubt. Für Asylbewerber gelten eigene Regeln, auf die wir an dieser Stelle näher eingehen.

Möchten Sie in Deutschland arbeiten, benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. Außerdem wird ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorausgesetzt. Mehr dazu erfahren Sie hier . Ausnahmen gelten jedoch für Bürger aus der EU sowie dem EWR.

Sie müssen sich zunächst um einen Arbeitsvertrag bemühen. Anschließend müssen Sie in der Regel im Land Ihres Wohnsitzes einen Aufenthaltstitel beantragen.

In der Regel wird mindestens das Niveau B1 oder B2 empfohlen.

Spezifische Informationen über das Arbeiten in Deutschland:

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Blaue Karte EU (EU Blue Card)

Was ist die Blaue Karte EU und wer kann diese beantragen?

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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Was die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist, und wann Sie diese erhalten können, erklärt dieser Ratgeber.

Wer darf in Deutschland arbeiten?

Arbeite in Deutschland! Dieser Aufruf lockt viele Menschen in die Bundesrepublik.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Laut Angaben der Bundesregierung haben mehr als ein Viertel der Menschen , die in der Bundesrepublik leben, eine Einwanderungsgeschichte .

Doch wer kann hier arbeiten? In Deutschland ist bei der Beantwortung dieser Frage vor allem wichtig, aus welchem Land der Zugezogene kommt .

Dabei wird zwischen Menschen, die aus einem Staat innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) sowie der Schweiz stammen und anderen Personen aus sogenannten Drittstaaten differenziert. Im Folgenden gehen wir näher auf diese Unterschiede ein.

Arbeiten in Deutschland als EU-Bürger: Diese Regeln sind zu beachten

Bestimmte Personengruppen dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten . Dies gilt, wenn die Person eine der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzt:

  • Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) – z. B. Dänemark, Spanien, Litauen, Bulgarien oder Rumänien
  • Liechtenstein

EU-Bürger sowie Isländer, Liechtensteiner, Norweger und Schweizer können in Deutschland arbeiten, ohne dass sie dafür eine Genehmigung, ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen . Des Weiteren wird keine Arbeitserlaubnis verlangt. Für die Einreise benötigen Sie allerdings einen gültigen Pass und Sie sind dazu verpflichtet, sich zeitnah beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.

Wenn Sie arbeiten, zahlen Sie in Deutschland als EU-Bürger in die Sozialversicherung ein . Erfüllen Sie die Voraussetzungen, haben Sie etwa Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld . Außerdem zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein und haben nach Erreichen des Rentenalters Anspruch auf eine entsprechende Altersrente.

Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Sie einen Minijob haben. In diesem Fall zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge und haben damit auch keinen Anspruch auf die genannten und weitere Sozialversicherungsleistungen.

Wer in der Bundesrepublik erwerbstätig ist, muss auch Steuern zahlen. Wenn Sie als EU-Bürger arbeiten, benötigen Sie in Deutschland eine Steuernummer . Diese erhalten Sie automatisch per Post, nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben.

Voraussetzungen für Menschen aus Drittstaaten

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch Einkommensteuer zahlen.

Das Arbeiten in Deutschland ist für Menschen aus Drittstaaten – das umfasst alle Staaten, die nicht in der EU oder im EWR sind sowie die Schweiz – in der Regel nicht ohne Weiteres möglich . Vielmehr müssen die betreffenden Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Was braucht man um in Deutschland zu arbeiten?

Personen, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen unter anderem einen Aufenthaltstitel vorlegen können . Dazu gehören laut § 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Folgenden:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Einen dieser Aufenthaltstitel erhalten Personen, die eine Arbeit in Deutschland antreten wollen, in der Regel im Land ihres Wohnsitzes bei der Ausländerbehörde oder bei einer Auslandsvertretung Deutschlands – also etwa der Botschaft oder dem Konsulat. Damit ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, muss der Antragsteller unter anderem einen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen .

Damit das Arbeiten in Deutschland erlaubt ist, muss dem betreffenden Aufenthaltstitel außerdem zu entnehmen sein, dass eine Beschäftigung gestattet ist . Diese Information findet sich entweder direkt im Aufenthaltstitel oder auf einem Zusatzblatt.

In vielen Fällen muss zunächst die Bundesagentur für Arbeit zustimmen , dass die berufliche Tätigkeit in Deutschland erlaubt ist. Dies müssen Sie jedoch nicht gesondert beantragen. Vielmehr leitet die Auslandsvertretung, bei der die Person den Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, die nötigen Dokumente an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Dort wird dann über die Zustimmung entschieden.

Allgemeine Bedingungen im Überblick

Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die sich je nach Art des Titels voneinander unterscheiden. Die folgenden Punkte werden jedoch in jedem Fall vorausgesetzt, damit das Arbeiten in Deutschland erlaubt wird:

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.
  • Sie haben einen gültigen Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund vor.
  • Sowohl die Identität als auch die Staatsangehörigkeit der Person sind geklärt.

Für gewisse Staaten gibt es Sonderregelungen für das Arbeiten in Deutschland . Kommen Sie beispielsweise aus Australien, San Marino, Japan, oder den USA, dann ist die Einreise ohne Aufenthaltstitel möglich. Sie können den Titel anschließend in der Bundesrepublik beantragen.

Welche Regel gelten für Asylbewerber?

Arbeiten in Deutschland als Ausländer: Ein Student muss besondere Regeln beachten.

Ist Asylbewerbern das Arbeiten in Deutschland erlaubt? Wohnen sie in einer Aufnahmeeinrichtung, dürfen sie zunächst nicht arbeiten. Gleiches gilt für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (z. B. Albanien, Ghana, Senegal und Serbien) sowie Menschen, deren Anträge auf Asyl abgelehnt wurden.

Andere Asylbewerber dürfen drei Monate nach Ankunft in Deutschland arbeiten, in vielen Fällen ist hierfür jedoch eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit notwendig .

Nach sechs Monaten können auch Menschen, die in einer Sammelunterkunft leben, arbeiten, wenn sie minderjährige Kinder haben. Personen ohne minderjährige Kinder, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnhaft sind, dürfen nach neun Monaten einer Beschäftigung nachgehen.

Ausländische Studenten: Ist das Arbeiten in Deutschland erlaubt?

Ausländer dürfen in Deutschland studieren, wenn sie

  • eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
  • ein Visum bzw., eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16 AufenthG vorlegen (gilt jedoch unter anderem nicht für EU-Bürger, EWR-Bürger, Schweizer, Australier und Kanadier) und
  • ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können.

Neben dem eigentlichen Studium muss auch geklärt werden, wie die Person ihren Lebensunterhalt bestreiten kann . In diesem Zusammenhang kommt oft die Frage auf, ob ausländische Studenten in Deutschland arbeiten dürfen.

Hier werden zwei Fälle unterschieden. Für Studierende aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist das Arbeiten in Deutschland uneingeschränkt möglich. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für deutsche Studenten auch.

Andere Vorgaben gelten jedoch für Studierende aus Drittstaaten . Besitzen sie eine Aufenthaltsgenehmigung für das Studium (gem. § 16 AufenthG) dann dürfen sie maximal 140 volle Tage (mehr als vier Stunden pro Tag) bzw. 280 halbe Tage (bis zu vier Stunden pro Tag) pro Jahr arbeiten , ohne dass eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig ist.

Ausnahmen gelten jedoch für Tätigkeiten, die in einem direkten Zusammenhang zum Studium stehen – also studentische Nebentätigkeiten wie etwa die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft. In diesem Fall fällt die Begrenzung weg.

Besitzen ausländische Studierende eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung , dann benötigen sie keine Arbeitserlaubnis .

Quellen und weiterführende Links

  • Fachkräfte für Deutschland; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Ein modernes Einwanderungsland für gemeinsamen Wohlstand; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
  • § 4 AufenthG
  • § 16 AufenthG
  • § 16b AufenthG

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Über den Autor

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Elyas ist ein erfahrener Online-Redakteur mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Rechtswissenschaften. Seine Expertise auf diesem Gebiet ermöglicht es ihm, fundierte und präzise Artikel zu unterschiedlichsten Fragen im Bereich Arbeitsrecht zu produzieren, die Lesern das Erfassen der komplexen Inhalte ermöglichen sollen.

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Wer darf in Deutschland arbeiten? - Rechtliche Rahmenbedingungen

Die staatsangehörigkeit macht den unterschied, aufenthaltstitel: qualifikation entscheidend., prüfung der vergleichbarkeit der arbeitsbedingungen, fachkräfte aus der eu und den efta-staaten, fachkräfte aus drittstaaten.

  • USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Andorra, Monaco, San Marino und der Republik Korea: Fachkräfte aus diesen Ländern benötigen ein Arbeitsplatzangebot und gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Erforderlich ist zudem ein Aufenthaltstitel, der den Verbleib und die Arbeitsaufnahme in Deutschland erlaubt. Den Aufenthaltstitel kann die Fachkraft auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
  • Sonstige Drittstaaten: Bürger aller weiteren Staaten benötigen zusätzlich auch ein Einreisevisum, das bereits vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Wohnsitzland zu beantragen ist. Das Visum wird nach Einreise in Deutschland von der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Für ihre Antragunterlagen benötigt die ausländische Fachkraft auch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

  • Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.
  • Nehmen Sie frühzeitig  auch Verbindung auf mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbei t auf. Dieser kooperiert mit dem Internationalen Personalservice der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) .
  • Vermerken Sie im Arbeitsvertrag, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.

Akademische Berufe

Nicht-akademische berufe, ausbildung und studium.

  • Deutschsprachkurs zur Vorbereitung: Wer eine Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Berufsausbildung hat, darf zur Vorbereitung auf die Ausbildung einen Deutschsprachkurs oder einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs besuchen.
  • Erweiterte Wechselmöglichkeiten: Internationale Studierende hatten schon bislang die Möglichkeit, in andere Aufenthaltstitel zu wechseln, auch bevor sie ihr Studium abgeschlossen hatten. Sie können zum Beispiel, anstatt ihr Studium fortzuführen, eine Berufsausbildung beginnen und dafür eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Bundesregierung

  • Als EU-Bürger in Deutschland arbeiten

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind, können Sie durch die Freizügigkeit ohne Visum nach Deutschland einreisen. Worauf Sie dennoch achten müssen, erfahren Sie hier.

  • Arbeiten in Deutschland

Einreise und Aufenthalt

Sind Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats und möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen? Durch die Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier für die Dauer von drei Monaten aufhalten. Sie brauchen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise. Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für Sie und Ihre Familie unbeschränkt.   Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Liechtenstein, Norwegen oder Island, so gilt für Sie das Gleiche.  

Recht auf Daueraufenthalt

Als EU-Bürgerin oder -Bürger erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Dies können Sie sich mit der Daueraufenthaltskarte bescheinigen lassen. Sie kann praktisch sein, wenn Sie Behörden- oder Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen haben. Weiterführende Informationen zum Thema „Ständiger Wohnsitz für EU-Staatsangehörige“ finden Sie hier .

Deutsche Staatsbürgerschaft

Sie haben Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland und möchten nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Als EU-Bürgerin oder -Bürger ist das möglich. Welche Voraussetzungen Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen, erfahren Sie hier .   Je nachdem, aus welchem EU-Mitgliedsstaat Sie kommen, müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Sie dürfen also die „doppelte Staatsbürgerschaft“ besitzen. Welche Länder diese Option bieten, können Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde erfragen.

Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU eröffnet Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir stellen Ihnen hier das breite Unterstützungsangebot vor, welches Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.   

Unterstützung bei der Stellensuche

Benötigen Sie Hilfe in Sachen Jobsuche , so sind Sie bei EURES an der richtigen Stelle. Als Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein EURES-Mitglied. Durch Beratung und Vermittlung fördert EURES die Mobilität von Arbeitsuchenden innerhalb Europas. Das Angebot reicht von europaweiten Stellenangeboten, EU-Förderprogrammen, Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Kontaktdaten zu EURES-Beraterinnen und -Beratern. Einfach erklärt finden Sie das EURES-Angebot in diesem EURES-Flyer . Bei den European Job Days können Sie sich so direkt vor Ort über Ihre Arbeitsmarktchancen und offene Stellen in Deutschland oder in anderen EU-Ländern informieren. Aktuelle Veranstaltungen und Termine finden Sie auf der Website der European Job Days .

Fördermöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und -Bürger

EURES unterstützt grenzüberschreitend die faire und nachhaltige berufliche Mobilität. Das Förderprogramm Targeted Mobilty Schemes (TMS) ist Teil dieser EURES-Strategie. Das Programm verfolgt das Ziel, geeignete Bewerberinnen und Bewerber und schwer zu besetzende Stellen zusammenzubringen, Mobilität, Arbeitssuche und Rekrutierung in Europa zu erleichtern. In Deutschland werden aktuell mehrere TMS-Projekte umgesetzt. Informationen zu den verschiedenen Förderprojekten finden Sie auf der EURES-Website .  

Was sind die Voraussetzungen, wenn ich an einem der deutschen TMS-Projekte teilnehmen möchte? 

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben aber das Rentenalter noch nicht erreicht
  • Sie haben die europäische Staatsangehörigkeit und einen Wohnsitz in einem der 27 EU-Länder, Norwegen oder Island und möchten in Deutschland arbeiten
  • Sie suchen nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einem Praktikum oder einer Lehrstelle und es gibt Angebote, die Ihrer Qualifikation oder auch Ihrem Ausbildungswunsch entsprechen.
  • Der Job, auf den Sie sich bewerben oder den Sie antreten wollen, ist nicht auf unter sechs Monaten befristet, umfasst mindestens 50 % einer normalen Arbeitswoche und entspricht den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. 

Wie funktionieren die deutschen Projekte? 

Der erste Weg führt zunächst mal zu einer Beratung! Die Beraterinnen und Berater  der Bundesagentur für Arbeit (BA)  informieren und unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in Deutschland
  • Suche nach Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen oder Praktikumsplätzen 
  • Erstellung eines Lebenslaufs 
  • Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche 

Die Eures-Beratung über die BA hilft bei der Orientierung, ist der grundlegende und verpflichtende erste Schritt vor einer Antragstellung und unterstützt Sie gezielt nach Ihrem Bedarf. 

Mögliche Fördermodule: 

  • Reisekosten: Einmalige finanzielle Unterstützung für eine Reise zu Ihrem Job-Interview. 
  • Umzugskosten: Finanzielle beim Umzug, nach einer erfolgreichen Vermittlung und vor Arbeitsantritt.
  • Anerkennungskosten: Während des Anerkennungsprozesses Ihrer beruflichen Qualifikationen können Sie bei dabei entstehenden Kosten (z. B. Übersetzungskosten) unterstützt werden. 
  • Sprachkurs im Herkunftsland: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Deutschkurs im Herkunftsland.
  • Sprachkurs in Deutschland: In bestimmten Fällen ist eine Unterstützung für einen berufsbegleitenden Sprachkurs in Deutschland möglich. 
  • Integrationsprogramm: Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann zur Unterstützung Ihrer Integration in Deutschland ein Integrationsprogramm für Sie beantragen. 

Recht auf Gleichbehandlung

Arbeiten Sie in Deutschland und fühlen sich am Arbeitsplatz nicht gleichbehandelt, so sollten Sie sich an die EU- Gleichbehandlungsstelle wenden. Sie ist dafür da, dass eine Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmer/innen und deren Familienangehörigen gewährleistet wird. Bei Bedarf werden Sie hier auch mit Informationen rund um das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Sprachen versorgt.

Mehr zu den Themen Jobsuche, Bewerben, Arbeitsvertrag etc. finden Sie in unserer Rubrik „ Arbeiten in Deutschland “.

Anerkennung der Qualifikationen 

Besondere Regelungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger gibt es auch bei der beruflichen Anerkennung. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sieht vor, dass Berufsabschlüsse in der Regel als gleichwertig in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden und gewähren Berufsangehörigen somit freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt. Die Richtlinie gilt für Staatsangehörige der EU, des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem der Mitgliedstaaten erworben haben und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Deutschen.

Ausführliche Informationen zur Berufsanerkennung für EU-Bürgerinnen und -Bürger finden Sie in unserer Rubrik „ Anerkennung “ und auf dem Portal Anerkennung in Deutschland .  

Studium in Deutschland

Möchten Sie in Deutschland studieren, so gilt auch hier für Sie die EU-Freizügigkeit. Sie können sich an deutschen Hochschulen mit Ihrem Zeugnis für einen Hochschulzugang bewerben, in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz erlangte Schulabschlüsse werden in der Regel in Deutschland anerkannt. Mithilfe der DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie konkret überprüfen, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss die Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen.   

Förderprogramme – Erasmus+

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger in Anspruch nehmen können. Ein Beispiel ist das Programm Erasmus+. Hier werden einzelne Auslandsaufenthalte (Studium und Praktikum) von drei (beim Studium) bzw. zwei (beim Praktikum) bis zwölf Monaten gefördert und das pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion ). Mehr Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission sowie auf dem Portal Study in Germany .

Weitere Informationen zum Thema Studieren in Deutschland erhalten Sie in unserer Rubrik „ Studieren in Deutschland “. 

Suche einer Ausbildungsstelle  

Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Deutschland? Auch hier unterstützt das EURES-Portal bei der Stellensuche. Freie Ausbildungsstellen finden Sie online unter auf der EURES-Website oder Sie wenden sich direkt an eine/n EURES-Berater/in.

Weitere Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland erhalten Sie in unserer Rubrik „ Ausbildung in Deutschland “.

Neu in Deutschland angekommen, gibt es einige Informationen, die Ihnen im Alltag nützlich sein können. Auf den Seiten der EU-Gleichbehandlungsstelle finden Sie Wissenswertes, speziell für EU-Staatsangehörige in Deutschland.

Einige Besonderheiten haben wir hier für Sie aufgelistet:   

Integrationskurse

Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs . Sie dürfen also an einem Integrationskurs teilnehmen, um Deutsch zu lernen, sind aber nicht dazu verpflichtet.   Mehr Informationen zum Thema Integrationskurse finden Sie hier . 

Meldepflicht

In Deutschland gilt die Meldepflicht. Dies gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft. Sobald Sie eine Wohnung bezogen haben, sollten Sie sich bei der Meldebehörde bzw. Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden.

Weitere Informationen zum Thema Wohnen und Einleben finden Sie hier .

Sozialleistungen  

Als EU-Bürgerin oder -Bürger und auch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, gehen Ihnen in Deutschland erworbene Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht verloren: Ab Erreichen des Rentenalters kann Ihnen von jedem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet haben, eine Rente nach den jeweiligen Voraussetzungen gezahlt werden. Haben Sie also zum Beispiel in zwei Ländern gearbeitet, beziehen Sie grundsätzlich auch von zwei Ländern Rentenzahlungen.

Wer zuletzt in Deutschland gearbeitet hat und arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern hat Anspruch auf Arbeitslosenleistungen. Hierfür gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten, die Sie in anderen Ländern zurückgelegt haben, werden bei der Bearbeitung Ihres Antrags berücksichtigt.

Es gibt eine Reihe weitere Sozialleistungen, auf welche Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger in Deutschland Anspruch haben. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie bei der EU-Gleichbehandlungsstelle .

Logo Eures

EU-Gleichbehandlungsstelle

Internationale Fachkräfte arbeiten in einem deutschen Unternehmen

Arbeitsrechtliche Informationen

Sie haben fragen.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer

  • Mehr erfahren über: E-Mail E-Mail
  • Mehr erfahren über: Hotline Hotline
  • Mehr erfahren über: FAQ FAQ

Hamburger Stadtlandschaft

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Trotzdem fortfahren

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.

Thema: Arbeiten , Institution & Behörde

Freizügigkeit

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben das Recht auf Freizügigkeit, d.h. sie können sich in der Europäischen Union frei bewegen und in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten.

Thema: Politik & Gesellschaft , Visum

Einbürgerung

Unter Einbürgerung wird der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates durch Antragstellung verstanden.

Thema: Visum

Einbürgerungsbehörde

Wenn Sie sich einbürgern lassen, erhalten Sie viele Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland. Einen Antrag auf Einbürgerung müssen Sie bei der Einbürgerungsbehörde stellen. Welche Einbürgerungs-behörde für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes oder der Ausländerbehörde. Die Behörde informiert Sie individuell über Voraussetzungen, Gebühren und das Einbürgerungsverfahren.

Thema: Visum , Institution & Behörde

Integrationskurs

Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs, in dem Kenntnisse über die Rechtsordnung, die Geschichte und die Kultur Deutschlands vermittelt werden. Die Kurse richten sich an Zugewanderte mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. In bestimmten Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.

Thema: Deutsche Sprache , Politik & Gesellschaft

Eine Promotion ist das eigenständige Forschungsprojekt eines Wissenschaftlers, an dessen Ende die Verleihung des Doktortitels steht. In der Regel besteht die Promotion aus zwei Teilen: einer schriftlichen Dissertation und einer mündlichen Prüfung.

Thema: Forschen , Studium

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt (oder auch Meldebehörde, Bürgeramt, Bürgerservice, etc.) ist eine Behörde, bei der sich meldepflichtige Personen in Deutschland am jeweiligen Wohnort an- beziehungsweise abmelden müssen.

Thema: Institution & Behörde

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In Deutschland arbeiten

Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen und arbeiten möchten, finden Sie hier die nötigen Informationen.

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Diesen Inhalt gibt es auch auf

  • Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können Sie in Deutschland eine Arbeitsstelle suchen und eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten.

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  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen.

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Wenn Sie keine qualifizierte Berufsausbildung oder akademische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Umständen dennoch als Fachkraft nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.

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Wissenschaftlichem Personal stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um zu Lehr- und Forschungszwecken nach Deutschland einzureisen.

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  • Unternehmensinterner Transfer

Sie arbeiten bereits als Führungskraft, Spezialistin / Spezialist oder Trainee in einem Unternehmen außerhalb der EU und Sie sollen eine gewisse Zeit an einem Unternehmensstandort in Deutschland eingesetzt werden, dann kommt für Sie der unternehmensinterne Transfer (ICT – intracorporate-transfer) in Betracht.

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  • Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten

Sie können nach Deutschland zuwandern, wenn Sie hier selbstständig oder freiberuflich arbeiten wollen.

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Au-Pair, Praktika, Freiwilligendienst & weitere Möglichkeiten

In Deutschland haben Sie viele Möglichkeiten, wichtige Berufserfahrungen zu sammeln - zum Beispiel als Au-Pair, im Rahmen eines Freiwilligendienstes oder durch ein Praktikum. Ebenso bestehen für Staatsangehörige bestimmter Staaten Regelungen, auch ohne Berufsabschluss in Deutschland arbeiten zu können.

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  • Make it in Germany: Jobs

Unterseiten zu diesem Thema

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Arbeiten in Deutschland:

Infos für Geflüchtete und Fachkräfte aus Drittstaaten

Informationen für geflüchtete Arbeitnehmer*innen

Wenn du nach Deutschland geflüchtet bist und/oder eine Arbeitskraft aus dem Nicht-EU-Ausland bist: informiere dich mit unseren kostenlosen Broschüren zum Download über deine grundlegenden Rechte als Arbeitnehmer*in in Deutschland. Wir erklären dir die Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Ausbildung und welche unterschiedlichen Formen der Beschäftigung es in Deutschland gibt. Außerdem erfährst du mehr über sozialrechtliche Aspekte, das Diskriminierungsverbot und über die Rolle von Gewerkschaften .

Unternehmen klagen über Fachkräfteengpässe. Einwanderung kann einen wichtigen Beitrag leisten, Fachkräftelücken zu füllen.

Broschüren für Ukrainer*innen (auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch)

Lade dir hier unsere 35-seitige Broschüre mit den wichtigsten Infos für ukrainische Geflüchtete auf dem deutschen Arbeitsmarkt kostenfrei herunter:

Broschüre für Geflüchtete aus anderen Ländern (auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch)

Welche Rechte hast du als Geflüchtete*r, der*/die in Deutschland arbeiten möchte? In unserer Broschüre informieren wir dich über die wichtigsten Regelungen und Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Ausbildung, sowie über deine Rechte und die Rolle von Gewerkschaften.

Refugiados y derechos laborales

01. September 2022

اللاجئون و حقوق العاملين

Réfugiés et droits des employés, refugees and workers' rights, geflüchtete und arbeitnehmerrechte, broschüre für arbeitskräfte, die nicht aus der eu sind.

Diese Broschüre ist ein Leitfaden für Fachkräfte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten wollen. Fachkräfte aus Drittstaaten sind Personen aus dem Nicht-EU-Ausland. In der Broschüre erklären wir dir deine rechtliche Lage als Person aus einem Drittstaat, die in Deutschland eine Ausbildung machen oder arbeiten möchte. Die Informationen der Broschüre sollen dir helfen, eine legale Arbeit unter fairen Bedingungen zu finden und dich vor Ausbeutung zu schützen.

Personal especializado de terceros países y derechos laborales

العاملون المتخصصون من الدول غير الأعضاء في الإتحاد الأوروبي و حقوق العاملين, personnel qualifié des pays tiers et droits des salariés, fachkräfte aus drittstaaten und arbeitnehmerrechte, skilled workers from third countries and workers' rights, alle ratgeber.

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Ob als Betriebsräte in Betrieben oder durch den DGB-Rechtsschutz – wir setzen uns gegen Diskriminierung und für Respekt und Gleichberechtigung ein. Dazu zählt auch unser Aufruf an die Politik, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zu reformieren.

Gerechtigkeit

Foto von Menschenmenge und wehenden bunten DGB-Regenbogenflaggen während des Christopher-Street-Days 2019 in Landshut

DGB/Thomas Range

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Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Migration

Unionsbürger - also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) - dürfen sich innerhalb der EU frei bewegen. Sie dürfen in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten.

Mehrere Personen bei der Ankunft am Flughafen

Quelle: BPOL

Einreise und Aufenthalt

Jeder Unionsbürger hat das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU , des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen.

Unionsbürger haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als  Freizügigkeit . Unionsbürger müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, um ihr Freizügigkeitsrecht nachzuweisen.

Eine Frau geht durch die EasyPass-Kontrolle am Flughafen

Das Recht auf Freizügigkeit besteht nur dann nicht, wenn sie sich länger als drei Monate und kürzer als fünf Jahre in einem anderen Staat aufhalten, dort nicht erwerbstätig sind, auch keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit haben und zudem nicht in der Lage sind, sich und ihre Familienangehörigen zu unterhalten.

Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger also, umgekehrt ausgedrückt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:

  • Sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig, oder
  • Sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
  • Sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder  Auszubildende , verfügen jedoch über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz, oder
  • Sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.

Der Verlust des Freizügigkeitsrechtskann im Einzelfall festgestellt werden, wenn sich durch eine oder mehrere Straftaten von einigem Gewicht zeigt, dass der weitere Aufenthalt auch künftig eine Gefahr darstellt.

Keine Erlaubnis und keine deutschen Dokumente zum Nachweis erforderlich

Unionsbürger und EWR -Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnis oder besonderen Ausweise. Arbeitgeber müssen sich keine Arbeitserlaubnis zeigen lassen. Der Personalausweis oder Pass genügt, um nachzuweisen, dass man auch in Deutschland tätig werden darf. Arbeitgeber müssen diese Dokumente, anders als bei der Einstellung von Drittstaatsangehörigen , auch nicht als Nachweis kopieren oder einscannen.

Deutschland stellt Unionsbürgern und EWR -Bürgern keine Personalausweise aus. Freiwillig können Unionsbürger und EWR -Bürger eine deutsche eID -Karte beantragen, mit der sie die elektronischen Funktionen, die auch der deutsche Personalausweis hat, ebenfalls nutzen können.

Vorderseite der eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR mit den Angaben von Frau Erika Mustermann. Sichtbar sind das Logo der Online-Ausweisfunktion, die Seriennummer und die CAN, Angaben zum Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der Gültigkeit.

Dokumente für Schweizer

Für Schweizer gilt, weil die Schweiz nicht der  EU  oder dem  EWR  angehört, eine etwas andere Regelung: Schweizer sind wie Unions- und EWR-Bürger nicht verpflichtet, ihren Aufenthalt in Deutschland bei der  Ausländerbehörde anzuzeigen. Oftmals müssen sie jedoch aus praktischen Gründen ihr Aufenthaltsrecht, ihr Recht, in Deutschland erwerbstätig zu sein, oder ihre Anschrift nachweisen, oder sie möchten die Funktionen des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen, um online mit Behörden und privaten Stellen kommunizieren zu können und sich dabei elektronisch auszuweisen. Auf Antrag erhalten sie daher, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes eine Karte, in der ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt ist. Für diese Karte ist dieselbe Gebühr zu zahlen wie für einen deutschen Personalausweis.

Drittstaatsangehörige Familienangehörige

Wer nicht die Staatsangehörigkeit eines EU -Mitgliedstaates, eines EWR -Staates oder der Schweiz besitzt, wird Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger genannt.

Drittstaatsangehörige Familienangehörige im engeren Sinne – also Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie – haben ein Recht zum Aufenthalt, wenn sie mit einem Unionsbürger, einem EWR -Bürger oder einem Schweizer oder einer Schweizerin – der Bezugsperson – in familiärer Lebensgemeinschaft leben, auch wenn sie selbst nicht eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen. Für Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) und Kinder und Enkel ab einem Alter von 21 Jahren gilt dies nur, wenn die Bezugsperson ihnen Unterhalt gewährt. Sind sie selbst nicht erwerbstätig, müssen ihr Lebensunterhalt und ihre Krankenversicherung gewährleistet sein. Wenn Bezugspersonen Studierende sind, haben nur ihre Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, denen die studierende Person Unterhalt gewährt, ein solches Aufenthaltsrecht.

Drittstaatsangehörige, die unter diese Regeln fallen, benötigen vor der ersten Einreise nach Deutschland zumeist ein entsprechendes Visum . Sind sie in Deutschland angekommen, müssen sie ihr Aufenthaltsrecht durch eine Aufenthaltskarte nachweisen können, die sie bei der Ausländerbehörde erhalten, die für ihren Wohnsitz zuständig ist.

Nahestehende Personen

Weitere Personen, die einem Unionsbürger nahestehen, der sich in Deutschland aufhält, können unter engen Voraussetzungen nach einer ausführlichen Prüfung des Einzelfalls den Familienangehörigen im obigen Sinne gleichgestellt werden und somit ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies sind insbesondere entferntere Verwandte, die gepflegt werden oder denen nachhaltig Unterhalt gewährt wird, oder auch unverheiratete Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, die durch gegenseitige Unterstützung und in objektiv nachvollziehbarer Weise, wie etwa durch gemeinsame Kinder, gemeinsames Eigentum oder gemeinsames Wirtschaften, mit dem Unionsbürger verbunden sind. Voraussetzung ist stets, dass der Lebensunterhalt der nahestehenden Person gesichert ist. Einzelheiten finden Sie in Nummer 3.1.5 und 4 in dieser Anwendungshinweisen.

Weitere Informationen zum Thema Freizügigkeit

Rechtliches.

  • Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten
  • Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU
  • Anwendungshinweise des BMI (Januar 2021) (PDF) 785KB, Datei ist nicht barrierefrei

Informationsangebote

  • Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
  • Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern
  • Internetangebot der Europäischen Union - Mitgliedstaaten
  • Internetangebot der Europäischen Kommission - Your Europe

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Visumspolitik

Das europäische Recht regelt die Erteilung von Visa für Kurzzeitaufenthalte. Längerfristige Aufenthalte haben ihre Grundlage im nationalen Recht.

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Meldungen zum Thema

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Fragen und Antworten zur Einwanderung Mehr Fachkräfte für Deutschland

Sie wollen in Deutschland leben und arbeiten? Wie läuft eine Einwanderung ab? Wo können Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen? Und brauchen Sie ein Visum? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einwanderung als Fachkraft.

Montag, 7. August 2023

4 Min. Lesedauer

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In den Diamant Fahrradwerken im sächsischen Hartmannsdorf arbeiten rund 700 Menschen mit vielen verschiedenen Nationalitäten. 

Foto: IMAGO/Sylvio Dittrich

Deutschland braucht auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte, um seinen Wohlstand und seine Sozialsysteme zu sichern. Fachleute sprechen von etwa 400.000 Menschen, die pro Jahr einwandern müssen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es ihnen erleichtern, hierzulande Arbeit aufzunehmen und sich niederzulassen.

Portale informieren und unterstützen 

In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge verstärkt in Rente gehen. In vielen Regionen und Branchen fehlen bereits heute gut ausgebildete Fachkräfte. 2022 lag die Zahl offener Stellen bei rund 1,98 Millionen – Tendenz steigend. 

Mit der Fachkräftestrategie setzt die Bundesregierung zunächst auf inländische Potenziale: gut ausgebildete Berufseinsteiger, eine höhere Frauenerwerbsquote und berufliche Weiterbildung, um die Menschen fit zu machen für den Wandel in der Arbeitswelt. Doch auch die Fachkräfteeinwanderung – sowohl aus EU-Staaten  als auch Drittstaaten – wird in den kommenden Jahren immer wichtiger. Interessenten können sich online bereits in ihren Heimatländern informieren.

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung als Fachkraft

Ich möchte in deutschland arbeiten. wo kann ich mich informieren öffnen minimieren.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf der Seite www.make-it-in-germany.com informieren. Informationen finden Sie neben Deutsch auch auf Englisch, Spanisch, Französisch und vielen weiteren Sprachen. 

Sie können auch direkt mit Beraterinnen und Beratern Kontakt aufnehmen. Diese unterstützen bei der Stellensuche und Bewerbung. Außerdem beraten sie zu den Lebensumständen in Deutschland. Die Hotline ist telefonisch unter +49 30 1815 1111 erreichbar. Sie können sich auch per Mail oder Chat beraten lassen.

Kann ich von meinem Heimatland aus prüfen, ob ich in Deutschland arbeiten kann? Öffnen Minimieren

Ja. Bereits in Ihrem Heimatland können Sie den Quick-Check zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland machen. Sie können darüber ihre Möglichkeiten prüfen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.

Für viele Berufe ist die Anerkennungsverfahren notwendig. Der „Anerkennungs-Finder“ hilft herauszufinden, welche Voraussetzungen für eine Anerkennung notwendig sind und welche Unterlagen benötigt werden.

Wer hilft bei der Berufsanerkennung? Öffnen Minimieren

Für viele Berufe ist ein Anerkennungsverfahren notwendig. Für die Anerkennung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, können Sie im „Anerkennungs-Finder“ prüfen.

Fragen zu Herkunftsland, Beruf und Ausbildungsweg führen Schritt für Schritt zu konkreten Antworten, etwa welche Behörde zuständig ist, welche Voraussetzungen erforderlich sind und welche Dokumente für ein Anerkennungsverfahren benötigt werden.

Kann ich mich in meinem Heimatland beraten lassen? Öffnen Minimieren

Es gibt weltweit Beratungsstellen für Fachkräfte und ihre Familien. Sind Sie eine Fachkraft und möchten in Deutschland leben und arbeiten? Oder wollen Sie in Deutschland studieren? Dann hilft Ihnen unsere Weltkarte . Auf einen Blick erhalten Sie Kontaktdaten und Angebote deutscher Institutionen in Ihrem Land. 

Welche Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten gibt es in Deutschland? Öffnen Minimieren

Mit einer Berufsausbildung in Deutschland werden Sie ideal auf Ihren Berufsweg vorbereitet. Wer eine  Ausbildung in Deutschland machen möchte, kann sich online über die Voraussetzungen informieren.

Auch ein Studium in Deutschland eröffnet zahlreiche Möglichkeiten. Expertinnen und Experten helfen Ihnen dabei, den Weg von Ihrer Studienbewerbung bis zu Ihrem Abschluss zu organisieren. Auf dem Study in Germany-Blog berichten internationale Studierende über ihre Erfahrungen rund um das Studium in Deutschland. 

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einwanderung erfüllen?  Öffnen Minimieren

Sie wollen in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie für Ihre Einreise vielleicht ein Visum. Das hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Hier hilft das Informationsportal der Bundesregierung  zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter.

Auch das Fachkräfte-Portal Make it in Germany  informiert über die Voraussetzungen zur Einreise nach Deutschland. Auf dem Portal gibt es einen Quick-Check : Damit können Sie sich schnell über die Voraussetzungen für Ihr Visum informieren. Ebenso auf dem Portal „ Anerkennungs-Finder“ .

Was muss ich tun, wenn ich in meinem Beruf in Deutschland arbeiten möchte?  Öffnen Minimieren

Wie und wo Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können erfahren Sie auf dem Anerkennungsportal. Hier finden Sie Informationen auf Englisch, Polnisch, Türkisch und in vielen weiteren Sprachen.  

Wo finde ich Hilfe bei der Stellensuche und Informationen zum Leben in Deutschland? Öffnen Minimieren

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Deutschlands größtes Stellenportal . Informationen finden Sie neben Deutsch auch auf Englisch. Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich auch für Web-Tutorials zu Themen, wie Anerkennungsverfahren oder die Lebensbedingungen in Deutschland anmelden.

Ich bin Pflegekraft. Wo finde ich Informationen? Öffnen Minimieren

Das Programm Tripplewin unterstützt Pflegefachkräfte bei der Vorbereitung auf das Leben und Arbeiten in Deutschland. Dazu zählen Sprachkurse und ein viertägiger Pflegefachkurs. Zudem unterstützt das Bundesunternehmen den Anerkennungsprozess der fachlichen Qualifikationen. Nach der Ankunft in Deutschland hilft es bei der Integration.

Ankommen in Deutschland

Verstehen wie Deutschland funktioniert, ist Grundlage für ein gutes Miteinander. Die App Ankommen hilft dabei. Sie ist als Vorbereitung noch im Heimatland, aber auch in den ersten Wochen nach der Ankunft in Deutschland ein Wegbegleiter.  Einwanderer lernen in der mehrsprachigen App die Regeln Deutschlands kennen und erfahren worauf Sie achten müssen.

Das Auswärtige Amt beantwortet viele weitere Fragen zur Einwanderung von Fachkräften. Das  Bundesarbeitsministerium informiert – neben  Make it in Germany  – über weitere Portale und über die Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .

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darf man als tourist in deutschland arbeiten

Allgemeine Hinweise

Als albanische Staatsangehörige benötigen Sie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland in aller Regel ein Visum. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und wird vor Ort in Deutschland, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, in eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.

Sie dürfen ohne Visum in Deutschland grundsätzlich nicht arbeiten.

Sie erhalten hier Informationen zu folgenden Zwecken:

  • Arbeitsplatzsuche (NUR mit Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter Berufsausbildung)
  • Blaue Karte EU /Hochqualifizierte
  • Erwerbstätigkeit nach § 26 Abs. 2 BeschV (unqualifizierte Beschäftigung)
  • Berufskraftfahrer
  • Pflegefachkräfte (NICHT Pflegehilfskräfte)
  • Fachkraft nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz ( FEG )
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Selbständige Tätigkeit

Bei Antragstellung ist ab sofort IMMER die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis einzureichen (ausser bei „Arbeitsplatzsuche“). Bitte achten Sie darauf, dass diese in allen Punkten vollständig ausgefüllt ist, da der Visaantrag sonst nicht bearbeitet werden kann.

Bei Ausübung einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer (auch Kuriere, Fahrer, Chauffeur etc.) ist die Zusatzerklärung des Arbeitgebers mit einzureichen. Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben in unserem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum für Blaue Karte EU /Hochqualifizierte nur beantragen können, wenn Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Weitere Informationen entnehmen Sie dem unten angefügten Merkblatt.

Eine Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nur, wer einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzt. Bei Antragstellung ist der Nachweis über die Anerkennung vorzulegen, sonst nimmt die Botschaft den Antrag nicht entgegen. Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Wichtiger Hinweis für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben:

Um ein Visum zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, muss ab dem 01.01.2024 ein monatliches Mindestbruttogehalt von 4.152,50- Euro vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Art der beabsichtigten Beschäftigung, also für Hochqualifizierte, Fachkräfte und Erwerbstätige nach § 26 Abs. 2 AufenthG gleichermaßen.

Terminvergabe

Hinweise zur Direktbuchung von Terminen bzw. Registrierung in der Termin-Warteliste finden Sie hier.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in die Visastelle.

Antragsformular

Zusatzerklärung

Antragsverfahren

Im Bereich Erwerbstätigkeit akzeptiert die Botschaft nur vollständige Anträge. Personen, die nicht alle in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen bei Antragstellung in der Visastelle vorlegen können, werden nicht berücksichtigt und müssen sich neu registrieren.

Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und die Bearbeitungszeiten finden Sie hier.

Merkblätter für verschiedene Kategorien der Erwerbstätigkeit

Erklärung zum beschäftigungsverhältnis.

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis PDF / 313 KB / nicht barrierefrei / 05.04.2024

Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG

  • Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG PDF / 194 KB / barrierefrei / 03.04.2024

Zusatzblatt A für Anerkennungsmaßnahmen

  • Zusatzblatt A für Anerkennungsmaßnahmen PDF / 795 KB / nicht barrierefrei / 31.08.2021

Merkblatt Visumsantrag für die Arbeitsplatzsuche (bis zu max. 6 Monaten)

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme als Arzt oder Apotheker (nicht Hospitationen)

Dieses Merkblatt gilt für: - Ärzte mit Berufserlaubnis, mit Zusicherung der Berufserlaubnis oder im Anerkennungsverfahren - Ärzte aller Fachrichtungen, also auch Zahnärzte - Apotheker Falls Sie…

Merkblatt Visumsantrag für Au-Pair-Beschäftigung

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme für Blaue Karte EU und Hochqualifizierte

Merkblatt Visumsantrag für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV

Dieses Merkblatt GILT NICHT als Information für die Aufenthaltszwecke:Qualifizierte Tätigkeiten im PflegebereichArbeitsplatzsucheHochqualifizierte / Blaue Karte EUAuszubildende /…

Merkblatt Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer…

Merkblatt Visumsantrag für Berufskraftfahrer

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur…

Merkblatt Visumsantrag für Freiwilligenaufenthalt

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme im Pflegebereich

Merkblatt Visumsantrag für selbstständige Erwerbstätigkeit

Merkblatt Nachweis von Sprachkenntnissen

Antragsteller müssen im Visumverfahren für eine Vielzahl von Aufenthaltszwecken ( u.a. Ehegattennachzug, Kindernachzug ab 16 Jahren, Erwerbstätigkeit in Gesundheitsberufen, Au-Pair) Kenntnisse der…

Nachweis von Krankenversicherungsschutz bei nationalen Visa

Zum Zeitpunkt der Erteilung des nationalen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung nach Schengener Vorschriften wie folgt hinreichend:Die Versicherungspolice muss Rücktransportkosten im…

Merkblatt für Working Holiday Programm

„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Aufgrund der Notwendigkeit…

Erreichbarkeit der Visastelle

Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten und der Kontaktaufnahme mit der Visastelle

Terminvergabe für die Visumantragstellung

Hier finden Sie Informationen zum Terminvergabeverfahren und den Wartezeiten in den einzelnen Kategorien

Terminvergabe für die Beantragung eines Visums zur unqualifizierten Beschäftigung nach § 26 Abs. 2 BeschV (Westbalkanregelung)

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen werden die Termine in einem monatlichen Losverfahren ermittelt. Die anschließende Antragstellung ist ausgelagert und erfolgt bei der von der Botschaft beauftragten Dienstleistungsfirma TLScontact.

Wir informieren Sie über die einzelnen Schritte nach Antragstellung und die Bearbeitungszeiten

Einrichtung eines Sperrkontos

Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

Remonstrationsverfahren

Was tun, wenn ein Visum abgelehnt wurde und Sie die Entscheidung überprüfen lassen möchten

Häufige Fragen und Ihre Antworten

Sie finden hier die häufigsten Fragen rund um das Visumverfahren und deren Antworten.

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darf man als tourist in deutschland arbeiten

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In Deutschland arbeiten, im Ausland wohnen: Ein Leitfaden zur Vorbereitung

Von Tobias Fendt ✓ Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024

Stell dir vor, du wachst jeden Morgen in deinem Traumland auf, genießt die lokale Kultur und Lebensweise, aber arbeitest für ein deutsches Unternehmen.

Klingt wie das Beste aus beiden Welten, oder? Dieser Lebensstil ist nicht nur ein Wunschtraum, sondern kann deine Realität sein.

Ich habe selbst ein Jahr lang von Spanien aus für ein deutsches Tech-Unternehmen gearbeitet und kann dir versichern, dass es eine Erfahrung ist, die sowohl beruflich als auch persönlich unglaublich bereichernd ist.

Doch wie navigiert man durch die Herausforderungen, die mit dieser Arbeitsweise einhergehen?

Von der Steuererklärung bis zur täglichen Arbeitsroutine gibt es einiges zu bedenken.

In meinem Fall half mir die gründliche Vorbereitung und das Einholen von Informationen über lokale Vorschriften enorm, um Fallstricke zu vermeiden.

Was erwartet dich also in diesem Artikel?

Wir werden uns anschauen, wie du den Traum, in Deutschland zu arbeiten und im Ausland zu wohnen, in die Realität umsetzen kannst.

Bereit, den ersten Schritt zu machen?

Vorteile von „In Deutschland arbeiten, im Ausland wohnen“

Die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und gleichzeitig im Ausland zu leben, bietet eine Vielzahl an Vorteilen.

Diese Arbeitsweise ermöglicht es dir, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren: die beruflichen Möglichkeiten eines starken Wirtschaftsstandorts und das persönliche Erleben einer neuen Kultur.

Flexibilität ist zweifellos einer der größten Vorteile.

Du bestimmst deinen Alltag selbst und kannst deine Arbeit oft flexibel um deine Lebensumstände herum planen.

Dies kann besonders attraktiv sein, wenn du Familienmitglieder hast oder einfach nur einen Lebensstil führen möchtest, der dir maximale Freiheit bietet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kostenersparnis . Abhängig vom Land, in dem du lebst, können die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sein als in Deutschland.

Dies bedeutet nicht nur weniger finanziellen Druck, sondern auch die Möglichkeit, mehr von deinem Einkommen zu sparen oder in Erlebnisse zu investieren.

Das Leben im Ausland eröffnet dir zudem neue kulturelle Perspektiven und fördert deine persönliche Entwicklung.

Der tägliche Umgang mit einer anderen Kultur trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen und interkulturelle Kompetenzen zu stärken.

Für weitere Informationen über steuerrechtliche Aspekte empfiehlt es sich, einen Blick auf die Seite des Bundesfinanzministeriums zu werfen oder sich direkt bei einem Steuerberater beraten zu lassen.

Nicht zuletzt verbessert dieser Lebensstil oft auch deine Sprachkenntnisse.

Die Immersion in eine neue Sprache im Alltag beschleunigt den Lernprozess enorm.

Bei allen diesen Vorteilen solltest du jedoch bedenken, dass gründliche Planung unerlässlich ist.

Ein guter Startpunkt für rechtliche Fragen zum Thema Arbeiten im Ausland bietet das Portal Make it in Germany .

Indem du dich sorgfältig vorbereitest und informierst, kannst du sicherstellen, dass dein Traum vom Arbeiten in Deutschland bei gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland problemlos Realität wird.

Herausforderungen bei der Arbeit im Ausland

Wenn du dich für das Modell entscheidest, in Deutschland zu arbeiten und im Ausland zu wohnen, stehst du vor einigen Herausforderungen.

Diese Hindernisse sind nicht unüberwindbar, aber es ist wichtig, sich ihrer bewusst zu sein und entsprechend vorzubereiten.

Anpassung an die lokalen Gesetze und Vorschriften

Je nachdem, wo du lebst, können die lokalen Gesetze und Vorschriften erheblich von denen in Deutschland abweichen.

Dies betrifft insbesondere den Bereich der Steuern und Sozialversicherung.

Es ist wesentlich, dass du dich gründlich informierst und gegebenenfalls professionelle Beratung suchst.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet hierfür nützliche Informationen auf ihrer Webseite , um dir einen ersten Überblick zu verschaffen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Eine offene Kommunikation mit deinem Arbeitgeber ist entscheidend.

Du musst sicherstellen, dass alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen und dass es klare Vereinbarungen über deine Arbeitszeiten gibt.

Zeitunterschiede können hierbei eine besondere Rolle spielen.

Kulturelle Unterschiede

Das Leben in einem anderen Land bringt oft kulturelle Unterschiede mit sich.

Diese können von einfachen Alltagsdingen bis hin zu grundlegenden Wertvorstellungen reichen. Sich diesen Unterschieden anzupassen erfordert Zeit und Geduld.

Websites wie InterNations bieten gute Ressourcen für Expats, um sich auf das Leben im Ausland vorzubereiten.

Diese Tabelle zeigt beispielhaft die Kosten des Lebensunterhalts im Vergleich zum durchschnittlichen Gehalt in verschiedenen Ländern – ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung.

Jedes dieser Probleme kann angegangen werden durch sorgfältige Planung und offene Diskussion sowohl mit deinem Arbeitgeber als auch innerhalb deiner Familie oder deines sozialen Umfeldes im neuen Heimatland.

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Steuerliche Aspekte und Regelungen

Wenn du in Deutschland arbeitest, aber im Ausland wohnst, sind steuerliche Überlegungen unvermeidlich.

Es ist wichtig, sich mit den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland vertraut zu machen.

Diese Abkommen sollen verhindern, dass du Einkommen sowohl in Deutschland als auch im Ausland besteuern musst.

In der Regel wird das Einkommen dort besteuert, wo die Arbeit tatsächlich geleistet wird – also in Deutschland.

Dein Wohnsitzland kann jedoch entscheiden, dieses Einkommen ebenfalls zu besteuern, wobei die bereits in Deutschland gezahlten Steuern angerechnet werden können.

Informationen zu DBAs findest du auf der Website des Bundesfinanzministeriums .

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anmeldung im Ausland.

Sobald du dich in einem anderen Land niederlässt, musst du dich bei den lokalen Behörden anmelden und ggf. eine Steuernummer anfordern. Dies dient dazu, deine steuerliche Ansässigkeit festzustellen.

Es empfiehlt sich auch einen Blick auf die spezifischen steuerlichen Freibeträge und Abgaben deines Wohnsitzlandes zu werfen.

Manche Länder bieten attraktive Steuervergünstigungen für ausländische Arbeitnehmer oder bestimmte Berufsgruppen.

Berücksichtige außerdem Sozialversicherungsbeiträge. In einigen Fällen könnten Beiträge sowohl in Deutschland als auch im Wohnsitzland fällig werden.

Um Doppelzahlungen zu vermeiden bietet die Deutsche Rentenversicherung umfangreiche Informationen und bilaterale Abkommen mit vielen Ländern an.

Die Komplexität des internationalen Steuerrechts macht es fast unumgänglich professionelle Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen der Erfahrung mit grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen hat.

Gute Planung und rechtzeitige Beratung helfen dir finanzielle Überraschungen zu vermeiden und sorgen dafür dass du deine Entscheidung auf einer soliden Basis triffst.

Arbeitsroutine und Zeitmanagement

Wenn du in Deutschland arbeitest, aber im Ausland lebst, spielt effektives Zeitmanagement eine entscheidende Rolle in deinem Alltag.

Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Planung und ein paar bewährten Methoden kannst du sowohl beruflich als auch privat erfolgreich sein.

Plane deinen Tag

Beginne damit, deinen Tag sorgfältig zu planen. Berücksichtige dabei die Zeitzonenunterschiede zwischen deinem Wohnort und dem Standort deines Arbeitgebers.

Es kann hilfreich sein, deine Arbeitszeiten so anzupassen, dass sie mit den Kernarbeitszeiten im Büro übereinstimmen.

So stellst du sicher, dass du für Meetings verfügbar bist und effektiv mit deinem Team zusammenarbeiten kannst.

Setze klare Grenzen

Das Arbeiten von einem anderen Land aus kann dazu führen, dass Arbeit und Freizeit verschwimmen.

Um dies zu verhindern, ist es wichtig klare Grenzen zu setzen.

Definiere einen spezifischen Arbeitsbereich in deinem Zuhause und halte dich an feste Arbeitszeiten. Kommuniziere diese auch deutlich gegenüber Familie oder Mitbewohnern.

Nutze Technologie zu deinem Vorteil

Die Nutzung von Projektmanagement-Tools wie Trello oder Asana kann dir helfen, organisiert zu bleiben und Prioritäten zu setzen.

Ebenso ermöglichen Kommunikationstools wie Slack oder Zoom einfache Absprachen mit Kollegen trotz räumlicher Distanz.

Pausen Sind Wichtig

Vergiss nicht auf regelmäßige Pausen! Kurze Spaziergänge oder ein wenig Bewegung können Wunder wirken für deine Produktivität und dein Wohlbefinden.

Durch die Anwendung dieser Strategien wirst du nicht nur in der Lage sein, deine Aufgaben effizienter zu erledigen sondern auch eine bessere Work-Life-Balance erreichen – selbst wenn dein Lebensmittelpunkt tausende Kilometer von deiner Arbeitsstelle entfernt ist.

Vorbereitung und Informationsbeschaffung

Wenn du planst, in Deutschland zu arbeiten und im Ausland zu wohnen, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich.

Es gibt mehrere Schritte, die du unternehmen solltest, um sicherzustellen, dass dein Vorhaben reibungslos verläuft.

Zuerst ist es wichtig, sich über die rechtlichen Anforderungen sowohl in Deutschland als auch im Zielland ausführlich zu informieren.

Dies beinhaltet unter anderem Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Die Website des Auswärtigen Amtes bietet hierzu umfangreiche Informationen und sollte deine erste Anlaufstelle sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung der steuerlichen Situation.

Wie bereits erwähnt, können Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem neuen Wohnsitzland bestehen.

Die offizielle Seite der Bundeszentralamt für Steuern kann dir dabei helfen, einen Überblick über solche Abkommen zu erhalten.

Diese Tabelle zeigt beispielhaft die Einkommenssteuersätze einiger beliebter Länder bei Expats aus Deutschland. Beachte jedoch, dass diese Raten variieren können und du dich für spezifische Informationen an einen Steuerberater wenden solltest.

Neben den rechtlichen Aspekten ist es auch entscheidend, sich mit der Kultur und den sozialen Gepflogenheiten deines neuen Wohnortes vertraut zu machen.

Dies kann dir helfen, kulturelle Missverständnisse zu vermeiden und schneller in deiner neuen Umgebung Fuß zu fassen.

Zuletzt solltest du nicht unterschätzen, wie wichtig eine gute Internetverbindung für deine Arbeit sein wird.

Prüfe im Voraus die Verfügbarkeit und Geschwindigkeit des Internets an deinem neuen Wohnort.

Eine stabile Verbindung ist das A und O für effizientes Arbeiten aus dem Ausland.

Die Planungsphase erfordert Geduld und Sorgfalt – lass dich also nicht entmutigen wenn Herausforderungen auftauchen.

Mit angemessener Vorbereitung kannst du viele potentielle Probleme von vornherein vermeiden oder minimieren.

Du stehst also vor einer spannenden Herausforderung, die sowohl dein berufliches als auch dein privates Leben bereichern kann.

Denk daran, dass eine gute Vorbereitung der Schlüssel zum Erfolg ist.

Indem du dich umfassend informierst und alle notwendigen Schritte sorgfältig planst, legst du den Grundstein für eine reibungslose Erfahrung.

Vergiss nicht, offen für die Kultur deines neuen Wohnorts zu sein und die Möglichkeiten, die sich dir bieten, voll auszuschöpfen.

Mit der richtigen Einstellung und Vorbereitung wirst du sicherlich von dieser einzigartigen Konstellation profitieren.

Also pack’s an und mach das Beste aus dieser spannenden Gelegenheit!

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen anforderungen muss ich beachten, wenn ich aus deutschland auswandern und im ausland arbeiten möchte.

Es ist wichtig, sich über Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen zu informieren. Dies hängt vom Zielland ab und erfordert oft eine gründliche Recherche sowie die Einhaltung spezifischer rechtlicher Voraussetzungen.

Was muss ich über Steuern wissen, wenn ich im Ausland lebe und in Deutschland arbeite?

Es ist entscheidend, sich mit den steuerlichen Aspekten und möglichen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland auseinanderzusetzen. Dies kann helfen, Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Wie kann ich kulturelle Missverständnisse in meinem neuen Wohnort vermeiden?

Die aktive Auseinandersetzung mit der Kultur und den sozialen Gepflogenheiten des neuen Wohnortes ist essentiell. Dies umfasst Sprachkenntnisse, lokale Gebräuche und Verhaltensweisen.

Warum ist eine stabile Internetverbindung beim Arbeiten aus dem Ausland wichtig?

Eine zuverlässige und starke Internetverbindung ist eine Grundvoraussetzung für effizientes Arbeiten aus dem Ausland. Dies ermöglicht problemlose Kommunikation und Zugriff auf notwendige Ressourcen.

Welche Bedeutung hat die Planungsphase, wenn ich beschließe, im Ausland zu arbeiten?

Die Planungsphase ist entscheidend, um sich angemessen auf den Umzug vorzubereiten. Sie erfordert Geduld und Sorgfalt, um rechtliche, steuerliche, kulturelle und praktische Aspekte zu klären und potenzielle Probleme zu minimieren.

tobias-fendt

Tobias Fendt ist ein Autor und Weltenbummler. Er schreibt für Websites und reist gleichzeitig um die Welt. Derzeit lebt er in Asien und arbeitet von dort aus als digitaler Nomade. Er liebt es, über Reisen und Auswandern zu schreiben und andere in jeder Phase der Planung ihres Abenteuers zu informieren.

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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Voraussetzung für die erteilung von visa für längerfristige aufenthalte bzw. für aufenthalte, die zu einer erwerbstätigkeit berechtigen.

Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR -Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der/ die Ausländer/in ihren/ seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) zu beteiligen sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, bedürfen oftmals nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, was zu einer Beschleunigung des Visumverfahrens in diesen Fällen führt.

Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Das hier abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen! Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll!

Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sind die Ausländerbehörden zuständig. Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. Sie unterstehen vielmehr der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der Länder.

Aufgrund der Verordnung 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen.

Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem/ der Antragsteller/-in die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jeder/-m Antragsteller/-in der Rechtsweg offen.

Längerfristige Aufenthalte: Studium, Schulbesuch, Sprachkurs und Ausbildung

Nationale Aufenthalte von über 90 Tagen sind unter anderem für die Teilnahme an Sprachkursen, den Schulbesuch oder die Absolvierung eines Studiums oder Berufsausbildung möglich.

Längerfristige Aufenthalte: Fachkräfteeinwanderungs ­ gesetz, Arbeitsaufnahme und Erwerbstätigkeit

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darf man als tourist in deutschland arbeiten

Page-title: EBS

Ist die arbeitsaufnahme mit einem touristenvisum erlaubt.

Caravaggio halt

1. wenn ein Kosovo Albaner mit einem Touristen-Visum nach Deutschland einreist, kann er dann, wenn er hier ist, ein Arbeitsvisum beantragen ohne das er zurück in den Kosovo reisen muß und muß ihm ein solches erteilt werden oder ist es besser mit einem Arbeitsvisum einzureisen zB. über ein anderes Land und dieses dann mit einem deutschen Arbeits-Visum zu verlängern? 2. ist eine Heirat in Dänemark zwischen einem Kosovo-Albaner und einer deutschen Frau rechtens? Und kann dieser dann in Deutschland bleiben wegen Familienzusammenführung?

Sehr geehrte Mandantin,

auf Ihre Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Ein Touristenvisum enthält grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitsaufnahme mit dem Touristenvisum ist daher nicht möglich.

Allerdings kann der Ausländer während seines Aufenthaltes in Deutschland sich nach einer geeigneten Stelle erkundigen und sobald er eine gefunden hat, eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragen. Er wird diese erhalten soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist bei Wissenschaftlern, bestimmten Mangelberufen, Künstlern mit Engagement und Saisonarbeitern der Fall. Für ungelernte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit einem in Deutschland nicht anerkannten Ausbildungsabschluss ist die Erlangung einer entsprechenden Erlaubnis praktisch ausgeschlossen. Sie wird nur erteilt, wenn kein Deutscher oder EG-Bürger für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Sollte wider Erwarten eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, kann der Ausländer während der Geltungsdauer des Visums eine neue Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in Deutschland beantragen.

2. Eine in Dänemark vollzogene amtliche Trauung wird in Deutschland anerkannt.

Bei dem Vorliegen einer wirksamen Ehe kann der Ausländer bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Bei Nachweis der ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse (Prüfung Goethe Institut) wird eine Aufenthaltserlaubnis im Regelfall schnell erteilt.

Eine Beantragung des Aufenthaltes in Deutschland ist nur möglich währen der Dauer eines auch für Deutschland geltenden Aufenthaltstitels. Auch in diesem Fall muss der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erfolgen.

Insgesamt bringt ein Eheschluss in Dänemark nur wenig Vorteile. Es macht da mehr Sinn gleich einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland zu beantragen. Hierzu müssen die gleichen Urkunden vorgelegt werden wie für eine Heirat in Dänemark. An dem Erfordernis der Grundkenntnisse der deutschen Sprache führt für einen Aufenthalt in Deutschland im Wege der Familienzusammenführung kein Weg vorbei.

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Diskussion über Erwerbstätigkeit Ist Deutschland fleißig - oder nicht?

Stand: 01.05.2024 07:48 Uhr

Wirtschaftsvertreter klagen, dass in Deutschland immer weniger gearbeitet wird. Gleichzeitig ist die Zahl der Erwerbstätigen so hoch wie nie. Ein scheinbarer Widerspruch, der Diskussionen auslöst.

Hans-Joachim Vieweger

Die Einschätzungen könnten unterschiedlicher nicht sein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont: "Deutschland ist ein fleißiges Land" - und verweist wie Kanzler Olaf Scholz darauf, dass so viele Menschen erwerbstätig sind wie nie zuvor. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für den März sind es 45,7 Millionen Menschen.

Bei Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger klingt das ganz anders: Man dürfe sich von der Meldung der Rekord-Erwerbsarbeit nicht in der Illusion wiegen, "deshalb sei alles in Butter". Der hohen Zahl an Erwerbstätigen stehe nämlich ein kontinuierliches Minus bei den durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden gegenüber. Christian Sewing, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank und Chef des Bankenverbands, folgert daraus: "Wir müssen wieder mehr, sicherlich auch anders, aber auch härter arbeiten."

Ein älterer Mann arbeitet am Zuschnitt einer Platte.

Statistisches Bundesamt Mehr Menschen ab 63 arbeiten weiter

Die Linkspartei warnt, sie dürften nicht wegen einer niedrigen Rente dazu gezwungen sein. mehr

Widersprüchliche Berichte zu Arbeitszeit

Irritierend wirken auf den ersten Blick auch die Meldungen von Wirtschaftsforschern. So überschrieb das DIW in Berlin eine Studie zum Arbeitsmarkt vor kurzem mit folgenden Worten: "In Deutschland wird so viel gearbeitet wie nie". Dagegen meldete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit: "Noch nie außer im Corona-Jahr 2020 war die Arbeitszeit so niedrig". Beide Meldungen zogen auf dasselbe Jahr 2023.

Der Widerspruch löst sich auf, wenn man betrachtet, worauf sich die jeweiligen Zahlen beziehen. Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person lag dem IAB zufolge 2023 nur bei 1.342 Stunden im Jahr; dabei handelt es sich um die effektive Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Überstunden auf der einen Seite sowie Urlaub und Krankheitstagen auf der anderen Seite. Damit ergab sich ein Minus von 0,3 Prozent im Vergleich zur entsprechenden Vorjahreszahl sowie ein Minus von 2,2 Prozent zur Vor-Corona-Zeit. Und die Schlagzeile mit der niedrigen Arbeitszeit.

Vorlesestunde in der Kita.

Arbeitsmarkt 2022 Rekord bei Zahl der Erwerbstätigen

In der deutschen Wirtschaft waren im vergangenen Jahr so ​​viele Menschen beschäftigt wie noch nie seit der Wiedervereinigung. mehr

Das gesamte Arbeitsvolumen in Deutschland stieg dagegen um 0,4 Prozent - so hat es das IAB ebenfalls in seiner Jahresbilanz gemeldet. Das bedeutet: Der Effekt der höheren Zahl an Erwerbstätigen übertraf den Effekt der niedrigeren individuellen Arbeitszeit. Dabei hängen die gegenläufigen Entwicklungen - mehr Erwerbstätige, weniger Stunden pro Kopf - zum Teil miteinander zusammenhängen, wie Professor Enzo Weber vom IAB erläutert.

Mehr Teilzeit - auch bei Männern

Da ist zum Beispiel die Tendenz, dass mehr Frauen im Erwerbsleben aktiv sind. Da Frauen aber nach wie vor höhere Teilzeitquoten als Männer haben, sinke unterm Strich die durchschnittliche Arbeitszeit pro Kopf, sagt Weber im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio . Unterm Strich ergäben sich aber trotzdem zusätzliche Arbeitsstunden, "denn früher waren die Frauen ja gar nicht auf dem Arbeitsmarkt".

Allerdings gibt es eine zweite Entwicklung, die die Zahl der Arbeitsstunden mehr und mehr beeinflusst: Das zunehmende Interesse von Männern an Teilzeit. Vor Corona habe sich das kaum in der effektiven Arbeitszeit niedergeschlagen, erläutert der Ökonom Weber. Inzwischen aber würden mehr und mehr Männer den Wunsch nach Teilzeit realisieren - auch wegen des Wunsches, Familien- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft besser zu verteilen.

Eine Frau arbeitet vor einem Computer.

Hintergrund 31.01.2023

Herausforderung für Jobcenter Warum Millionen Menschen nicht arbeiten

Unzählige offene Stellen, aber 5,7 Millionen Menschen beziehen Grundsicherung. Wie passt das zusammen? mehr

Insgesamt lagt die Teilzeitquote 2023 über alle Beschäftigten gerechnet bei 39 Prozent. Das deutet schon an: Arbeitszeitwünsche werden differenzierter. Es gehe also nicht um die viel diskutierte Vier-Tage-Woche für alle, betont der IAB-Forscher, sondern um mehr Flexibilität: Um Arbeitswochen, die an persönliche Situationen angepasst werden und sich auch im Lebensverlauf ändern können. Wobei klar sein müsse, dass eine geringere Arbeitszeit Folgen für das Einkommen hat: "Wer mehr arbeitet, wird mehr verdienen, wer weniger arbeitet, wird weniger verdienen."

Ganz ähnlich sieht das Professor Clemens Fuest, der Präsident des Münchner Ifo-Instituts. Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, wenn Menschen aus persönlichen Vorlieben weniger arbeiten und damit im Gegenzug auf Einkommen und Konsum verzichten. Zugleich weist Fuest auf ein Problem für die Volkswirtschaft im Gesamten hin: Wenn Menschen weniger arbeiten und weniger verdienen, wirkt sich das auch auf Steuern und Abgaben aus. Insbesondere auf die Sozialversicherungen, die von den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden.

Weniger Arbeit - mehr Produktivität?

Auch IAB-Forscher Enzo Weber nimmt die volkswirtschaftliche Dimension in den Blick: "Eine Volkswirtschaft, die weniger arbeitet, wird auch weniger Wertschöpfung erreichen." Zugleich seien Menschen, die ihre Arbeitszeit nach den eigenen Präferenzen wählen können, besonders produktiv - was der Volkswirtschaft wiederum zugute komme.

Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen von Seiten der Politik. Vertreter der Wirtschaft und von CDU/CSU und FDP fordern finanzielle Anreize für Menschen, die mehr arbeiten wollen. "Arbeit, Leistung und Fleiß müssen sich in unserem Land mehr lohnen", sagt zum Beispiel Stephan Stracke, Vorsitzender der AG Arbeit und Soziales der Unions-Fraktion im Bundestag. Zum einen sollten die Arbeitsanreize für diejenigen verbessert werden, die Sozialleistungen beziehen. Erst kürzlich hat eine Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums ergeben, dass ein höherer Verdienst in manchen Fällen durch den Verlust staatlicher Unterstützung vollständig aufgefressen wird. Zum zweiten, so der CSU-Politiker Stracke, sollten Überstunden steuerlich begünstigt werden.

Menschen in beleuchteten Büros.

Arbeitszeit auf Höchststand So viele Stunden arbeiten die Deutschen

Im wiedervereinigten Deutschland wurde noch nie so viel gearbeitet wie im Jahr 2023. mehr

Fachkräftemangel als Wachstumsbremse

Bei den Überstunden geht Arbeitsminister Heil nicht mit. Er verweist im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio darauf, dass rund die Hälfte der Überstunden gar nicht bezahlt werde: "Überstunden ordentlich bezahlen - das ist ein Beitrag zur Leistungsgerechtigkeit." Um Menschen Mehrarbeit zu ermöglichen, setzt der SPD-Politiker Heil vor allem auf bessere Rahmenbedingungen bei der Kinderbetreuung. Hier liege der Hauptgrund in "unfreiwilliger Teilzeit, vor allem von Frauen".

Egal, welches Konzept verfolgt wird - die Frage der Arbeitszeiten dürfte zunehmend zum Thema der politischen Auseinandersetzung werden. Gilt doch der Arbeitskräftemangel als eine wesentliche Wachstumsbremse und strukturelles Problem der deutschen Wirtschaft.

Logo des ARD-Formats Mitreden!

Mitreden! Deutschland diskutiert Wie wollen wir künftig arbeiten?

Montags und donnerstags um 20:15 Uhr - im Livestream und auf NDR Info, RBB 24, BR 24, HR Info und SWR Contra. ard

  • Erwerbstätigkeit

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 01. Mai 2024 um 14:00 Uhr.

Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzulassung

Geflüchtete haben einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus, der für die Arbeitsmarktzulassung ausschlaggebend ist. Erfahren Sie mehr, unter welchen Bedingungen Sie Geflüchtete beschäftigen können.

Wann Sie eine Beschäftigung genehmigen lassen müssen

Möchten Sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder Geduldete beschäftigen, müssen Sie die  Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde  einholen. Diese muss in der Regel die  Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA)  einholen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Die BA muss nicht zustimmen bei:

  • positiv: einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
  • positiv: Bewerberinnen und Bewerbern mit Hochschulabschluss, die die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllen und die obere Gehaltsgrenze einhalten.
  • positiv: Praktika zur Berufsorientierung oder im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung bis zu 3   Monaten.
  • positiv: einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 4   Jahren.

Beschäftigungsverbot

Nicht arbeiten dürfen Geflüchtete in folgenden Fällen:

  • negativ: Während der Wartefrist (3   Monate ab Ausstellung des Ankunftsnachweises, der Asylantragsstellung oder ab Erteilung der Duldung).
  • negativ: Während sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • negativ: Wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und der Asylantrag nach dem 31. August   2015 gestellt wurde. Als sichere Herkunftsstaaten gelten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

Überblick: Aufenthaltsstatus und Genehmigungspflicht

Antworten zu häufig gestellten fragen zu aufenthaltsstatus und arbeitsmarktzulassung.

Unterstützung bei der Arbeitsmarktzulassung erhalten Sie von spezialisierten Teams in den Agenturen für Arbeit. Eine Übersicht finden in den Downloads am Ende der Seite.

Sie erreichen die Teams über die zentrale Rufnummer:

  • 0228 713-2000

Im Aufenthaltsdokument finden Sie Vermerke, ob ein geflüchteter Mensch arbeiten darf. Die Vermerke lauten:

  • Erwerbstätigkeit gestattet
  • Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet
  • Erwerbstätigkeit nicht gestattet

Wann und wie ein ausländischer Berufsabschluss anerkannt werden kann, erfahren Sie auf dem Info-Portal „ Anerkennung in Deutschland “.

Bei Fragen können Sie die Hotline des Portals nutzen:

030 1815-1111 ,   Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr

Tipp: Tipp:  Welche Schritte bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen nötig sind, erfahren Sie auf der Seite  Anerkennung von Abschluss und Zeugnis .

Ja. Die Duldung erstreckt sich dann über die gesamte Ausbildung. Wird die Ausbildung abgebrochen, muss der Betrieb dies innerhalb von einer Woche der zuständigen Ausländerbehörde melden. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, wird einmalig eine Duldung für 6   Monate erteilt – für die Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle. Nach erfolgreicher Berufsausbildung erhält die geduldete Person eine Aufenthaltserlaubnis für 2   Jahre. Ist nach dem Abschluss eine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nicht möglich, ist sie oder er 6   Monate lang geduldet, um einen anderen Arbeitsplatz suchen zu können.

Ist die Genehmigung der Beschäftigung auf eine Region beschränkt, muss der Wechsel in eine andere Region von der Ausländerbehörde erneut genehmigt werden. Das gilt auch, wenn die berufliche Tätigkeit gewechselt wird.

Seit dem 6. August   2019 prüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch die Beschäftigungsbedingungen. Auf die Vorrangprüfung wird jetzt bundesweit einheitlich verzichtet. Geflüchtete Menschen dürfen nicht zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Kriterien hierfür sind vor allem Arbeitszeit und Arbeitsentgelt.

Ja, seit dem 6. August   2019 können Asylbewerberinnen, Asylbewerber und geduldete Personen generell in Leiharbeit beschäftigt werden.

Die Ausländerbehörde muss die Beschäftigung genehmigen, auch die Beschäftigungsbedingungen werden seitens der BA geprüft.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht:

  • 0800 4 555520 (gebührenfrei)

Weiterführende Links

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Persönliche Asylantragstellung
  • Finden Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde
  • Informationen zur Blauen Karte EU
  • Anerkennung in Deutschland - Informationsportal der Bundesregierung
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
  • Praktikumsstellen für geflüchtete Menschen anbieten
  • Flyer: Ihr Weg in eine Ausbildung im Handwerk

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    Dieses Verfahren gilt sowohl für neu einreisende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Personen, die bereits ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Personen, die neu zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen möchten, müssen grundsätzlich

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